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   OLG Dresden, 09.07.2015 - 9 U 1777/08   

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https://dejure.org/2015,19892
OLG Dresden, 09.07.2015 - 9 U 1777/08 (https://dejure.org/2015,19892)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.07.2015 - 9 U 1777/08 (https://dejure.org/2015,19892)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 9 U 1777/08 (https://dejure.org/2015,19892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielraum und Leistungstoleranz bei der Planung und Errichtung komplexer Anlagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Spielraum und Leistungstoleranz bei der Planung und Errichtung komplexer Anlagen! (IBR 2015, 481)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.07.2015 - 9 U 1777/08
    b) Da die Parteien keine Vereinbarung dazu getroffen haben, welche Leistungen die Wasserkraftanlage im Einzelnen erbringen sollte, war ein für den gewöhnlichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk zu errichten (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.1998, Az.: VII ZR 350/96, Rz. 19).
  • BGH, 30.06.1977 - VII ZR 325/74

    Grenzen des dem Auftragnehmer zugewiesenen Risikobereichs bei Vereinbarung der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.07.2015 - 9 U 1777/08
    Fehlerhafte Maßnahmen und selbst bestimmte Anweisungen des Bauherrn oder des Architekten entlasten ihn nicht ohne weiteres; sie verpflichten ihn zur Prüfung und Mitteilung, unter Umständen sogar zur Weigerung, diese Anordnungen zu befolgen (BGH, Urteil vom 30.06.1977, Az.: VII ZR 325/74, m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.07.2015 - 9 U 1777/08
    in einem solchen Fall ist die Erhebung der Verjährungseinrede mit dem früheren Verhalten des Schuldners nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1991, Az.: XII ZR 146/90).
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